Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in Bergkamen
Wer eine Immobilie in in Bergkamen kauft, muss fast immer Grunderwerbsteuer zahlen. Sie gehört zu den größten Nebenkosten beim Kauf und wird zusätzlich zum Kaufpreis erhoben. Die genaue Höhe hängt vom Steuersatz des Bundeslandes ab und kann mehrere Tausend Euro betragen. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Steuer berechnet wird, wer sie zahlen muss und welche Ausnahmen bestehen.
Die Steuer wird auf den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie erhoben – egal ob Haus, Wohnung oder Baugrundstück. Auch bei Erbbaurechten, Garagen oder Miteigentumsanteilen kann Grunderwerbsteuer fällig werden. Für Käufer:innen ist es wichtig, die Kosten frühzeitig einzuplanen.
1) Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Berechnung ist einfach: Sie basiert auf dem Kaufpreis der Immobilie.
- Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes = Grunderwerbsteuer
- Steuersätze in Deutschland: zwischen 3,5 % und 6,5 %
- Keine Abschläge durch Alter, Zustand oder Lage
Beispiel: Bei 400.000 € Kaufpreis und 5 % Steuersatz fallen 20.000 € Grunderwerbsteuer an.
2) Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?
In der Praxis übernimmt fast immer der Käufer die Steuer – auch wenn vertraglich etwas anderes vereinbart werden könnte. Nach der notariellen Beurkundung meldet der Notar den Kauf automatisch dem Finanzamt.
- Käufer:in erhält Steuerbescheid vom Finanzamt
- Zahlungsfrist: in der Regel 4 Wochen
- Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die „Unbedenklichkeitsbescheinigung“
Diese Bescheinigung ist notwendig, damit der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann.
3) In welchen Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an?
Bestimmte Vorgänge sind von der Steuer befreit. Dazu gehören u. a.:
- Kauf zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
- Kauf zwischen Eltern und Kindern
- Erbschaften und Schenkungen
- Kauf von Grundstücken durch die öffentliche Hand unter bestimmten Bedingungen
Auch kleine Grundstücksverkäufe unter 2.500 € können steuerfrei sein.
4) Besonderheiten bei Neubau & Bauträgergeschäft
Bei Neubauten kommt es häufig zu einer Besonderheit: Wird das Grundstück vom Verkäufer gemeinsam mit einer Bauverpflichtung angeboten, wird die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Preis (Grundstück + Gebäude) berechnet.
Nur wenn Grundstück und Bauvertrag vollständig unabhängig voneinander sind, kann die Steuer auf den reinen Grundstückspreis begrenzt werden.
5) Wichtige Fristen & Unterlagen
Diese Punkte solltest du beachten:
- Steuerbescheid kommt wenige Wochen nach Kaufvertrag
- Zahlungsfrist: ca. 1 Monat
- Ohne Zahlung gibt es keine Grundbucheintragung
- Notar erhält automatisch die Eintragungsfreigabe vom Finanzamt
? Tipp: Die Grunderwerbsteuer kann nicht steuerlich abgesetzt werden – aber bei Vermietung können viele Kaufnebenkosten (z. B. Notar, Grundbuch, Makler) als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Mehr zum Thema findest du im Ratgeber „Steuern & Abgaben in Bergkamen“, inklusive Grundsteuer & Mieteinnahmen.